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Stromerzeugung durch Windkraft ist nicht nur klimafreundlich und umweltschonend, sie kommt auch ohne Schadstoffemissionen aus und verbraucht für die Produktion der Energie keine natürlichen Ressourcen. Die Entstehungskosten von Windstrom sinken laufend und liegen in der Schweiz, Stand 2020, bei rund 20 Rappen pro Kilowattstunde.
Nach der Katastrophe in Fukushima haben Bundesrat und Parlament den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Um die Stromversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, müssen alle zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energien genutzt werden. Die dazu erforderliche Technik macht in diesem Bezug laufend enorme Fortschritte.
Die Windenergie ist eine dieser erneuerbaren Energien. Es ist vorgesehen, dass durch Windenergie 2050 etwa sieben bis zehn Prozent des gesamten Strombedarfs gedeckt werden sollen. Windenergie ist auch deshalb so nützlich, weil sie das ganze Jahr über, also auch im Winter, Strom produziert.
Eine typische Windenergieanlage hat drei Megawatt Nennleistung. Sie kann damit im Durchschnitt jährlich rund sechs Gigawattstunden, also sechs Millionen Kilowattstunden, Strom produzieren. Das ist gemäss den zur Verfügung stehenden Daten und Statistiken der Verbrauch von rund 1.700 Haushalten in der Schweiz.
Ende 2019 gab es in der Schweiz insgesamt 37 Gross-Windenergieanlagen an zwölf Standorten mit einer installierten gesamten Leistung von 75 Megawatt. Im gleichen Jahr wurden insgesamt 146 Millionen Kilowattstunden Strom produziert. Das heisst, dass 2019 41.700 Haushalte mit Windstrom versorgt werden konnten. Das ist aber lediglich 0.3 Prozent des gesamten Strombedarfs in der Schweiz.
Die Planung und der Bau von Windenergieanlagen unterliegten in der Schweiz einem teils langwierigen Bewilligungsprozess. Die wichtigsten Schritte in diesem Prozess sind:
Alle grossen Windkraftanlagen, das heisst all jene, die eine Gesamthöhe von 30 Metern erreichen, unterliegen der gesetzlichen Planungspflicht. Folgende Punkte sind bei der Planung zu berücksichtigen:
Die Grenze liegt in der Höhe: Eine Windkraftanlage, die kleiner als 30 Meter ist, gilt als Kleinwindanlage und Anlagen, die grösser sind, als grosse Windenergieanlagen. Bezüglich der Bewilligung und der erforderlichen Planung gibt es hier massive Unterschiede. So gibt es für Kleinwindanlagen in Siedlungsgebieten ein erleichtertes Bewilligungsverfahren. Sie unterliegen auch nicht der gesetzlichen Planungspflicht.
Zur Bewilligung von kleinen Windkraftanlagen sind folgende Informationen einzuholen und die entsprechenden Abklärungen zu treffen:
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