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Wir erbringen den gesetzlichen Sicherheitsnachweis.
Seit 2002 ist der Anlagenbesitzer bzw. Hauseigentümer für den sicheren Betrieb der Elektroinstallationen verantwortlich und muss diese periodisch überprüfen lassen.
Die Überprüfung muss dabei von einem unabhängigen Kontrolldienstleister vorgenommen werden, also nur von einem Betrieb, der die Installationen weder erstellt, geändert oder repariert hat. Dieser erstellt nach Abschluss der Kontrolle den gesetzlich erforderlichen Sicherheitsnachweis (SiNa), der das sichere Funktionieren Ihrer Elektroinstallationen bestätigt. Mit diesem Vorgehen erfüllen Sie die gesetzliche Kontrollpflicht vollumfänglich.
Bei bestehenden Gebäuden, Wohnungen oder Objekten müssen die Kontrollen alle 5, 10 bzw. 20 Jahre je nach Gefahrenlastigkeit der Anlage erfolgen. Bei Neu- oder Umbauten benötigen Sie eine Abnahmekontrolle nach Fertigstellung. Und bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen, wenn es fünf Jahre vor dem Eigentümerwechsel keine Nachprüfung gegeben hat.
Elektrische Installationen in einem Neubau oder nach einem Umbau müssen vor der Übergabe an den Eigentümer bei einer Schlusskontrolle durch einen Fachmann geprüft werden. Der Elektro-Kontrolleur erstellt wie bei der periodischen Prüfung den entsprechenden Sicherheitsnachweis.
Elektrokontrolle / Sicherheitsnachweis / Beratung / Blitzschutzsysteme
Grabherr Elektrokontrollen
Mühlegasse 12a 6340 Baar
Pascal Grabherr
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