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Am 1. Januar 2002 wurde die aktuelle Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), welche sich auf das Elektrizitätsgesetz (EleG) stützt in Kraft gesetzt.
Mit dieser NIV hat der Bundesrat die Verantwortungen klar geregelt und die Verantwortung für die Sicherheit, Mängelfreiheit und den laufenden Unterhalt der elektrischen Installationen ausschliesslich dem Eigentümer der Installation (im Normalfall der Hauseigentümer) übertragen. Dieser muss der Netzbetreiberin oder dem Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) den gefahrenlosen Zustand der Elektroanlagen mit einem Sicherheitsnachweis periodisch bescheinigen.
SeMa-Elektrokontrollen GmbH
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Daten von Juni 2019
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