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Windenergie Schweiz: Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

Windenergie Schweiz: Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

Bereits 2016 waren es mehr als 500 Anlagen, die einen positiven Bescheid für die Einspeisevergütung hatten und fast 350 standen auf der Warteliste. Werden alle diese Anlagen gebaut, könnte sechs Prozent des Schweizer Strombedarfs mit Windenergie abgedeckt werden. Doch weil die Mittel zur Förderung knapp sind und das Bewilligungsverfahren lang, stockt der Ausbau. Ende 2019 erzeugten 37 grosse Windkraftanlagen Strom und deckten rund 0,3 Prozent des Strombedarfs ab. Weitere wichtige Fakten zur Windenergie in der Schweiz erhältst du hier.

Was sind die Vorteile der Erzeugung von Strom durch Windkraft?

Stromerzeugung durch Windkraft ist nicht nur klimafreundlich und umweltschonend, sie kommt auch ohne Schadstoffemissionen aus und verbraucht für die Produktion der Energie keine natürlichen Ressourcen. Die Entstehungskosten von Windstrom sinken laufend und liegen in der Schweiz, Stand 2020, bei rund 20 Rappen pro Kilowattstunde.

Warum braucht es Windkraftanlagen für die Erzeugung von Strom?

Nach der Katastrophe in Fukushima haben Bundesrat und Parlament den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Um die Stromversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, müssen alle zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energien genutzt werden. Die dazu erforderliche Technik macht in diesem Bezug laufend enorme Fortschritte.

Die Windenergie ist eine dieser erneuerbaren Energien. Es ist vorgesehen, dass durch Windenergie 2050 etwa sieben bis zehn Prozent des gesamten Strombedarfs gedeckt werden sollen. Windenergie ist auch deshalb so nützlich, weil sie das ganze Jahr über, also auch im Winter, Strom produziert.

Wie viele Windenergieanlagen gibt es in der Schweiz?

Eine typische Windenergieanlage hat drei Megawatt Nennleistung. Sie kann damit im Durchschnitt jährlich rund sechs Gigawattstunden, also sechs Millionen Kilowattstunden, Strom produzieren. Das ist gemäss den zur Verfügung stehenden Daten und Statistiken der Verbrauch von rund 1.700 Haushalten in der Schweiz.

Ende 2019 gab es in der Schweiz insgesamt 37 Gross-Windenergieanlagen an zwölf Standorten mit einer installierten gesamten Leistung von 75 Megawatt. Im gleichen Jahr wurden insgesamt 146 Millionen Kilowattstunden Strom produziert. Das heisst, dass 2019 41.700 Haushalte mit Windstrom versorgt werden konnten. Das ist aber lediglich 0.3 Prozent des gesamten Strombedarfs in der Schweiz.

Wie funktioniert die Planung und Bewilligung von Windparks?

Die Planung und der Bau von Windenergieanlagen unterliegten in der Schweiz einem teils langwierigen Bewilligungsprozess. Die wichtigsten Schritte in diesem Prozess sind:

  • Mit dem Konzept Windenergie hat der Bund die Rahmenbedingungen definiert und Empfehlungen zur Planung abgegeben.
  • Die Kantone erlassen für die Planung und den Bau von Windparks Reglemente und Gesetze. Somit entscheiden die Kantone, wo in ihrem Kanton solche Anlagen gebaut werden können. Diese Gebietsausscheidungen geschehen durch die Richtplanungen der jeweiligen Kantone.
  • Die Planung für die Nutzung und die Baubewilligung werden durch die Standortgemeinde oder die Region erstellt. Durch sie werden genaue Anforderungen erstellt und sie bestimmen, ob eine solche Anlage überhaupt gebaut werden darf.

Welche Vorgaben müssen bei der Planung von grossen Windkraftanlagen berücksichtigt werden?

Alle grossen Windkraftanlagen, das heisst all jene, die eine Gesamthöhe von 30 Metern erreichen, unterliegen der gesetzlichen Planungspflicht. Folgende Punkte sind bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Windgeschwindigkeit
  • Ausschlussgebiete
  • Ortszugang
  • Einspeisemöglichkeiten
  • kostendeckende Einspeisevergütung
  • Akzeptanz der Menschen vor Ort
  • Akzeptanz der Standortgemeinde

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Kleinwindanlage und einer grossen Windenergieanlage?

Die Grenze liegt in der Höhe: Eine Windkraftanlage, die kleiner als 30 Meter ist, gilt als Kleinwindanlage und Anlagen, die grösser sind, als grosse Windenergieanlagen. Bezüglich der Bewilligung und der erforderlichen Planung gibt es hier massive Unterschiede. So gibt es für Kleinwindanlagen in Siedlungsgebieten ein erleichtertes Bewilligungsverfahren. Sie unterliegen auch nicht der gesetzlichen Planungspflicht.

Welche Informationen sind für die Bewilligung einer Kleinwindanlage einzuholen?

Zur Bewilligung von kleinen Windkraftanlagen sind folgende Informationen einzuholen und die entsprechenden Abklärungen zu treffen:

  • Gewünschte Standorte müssen über genügend Wind verfügen: Die mittlere Windgeschwindigkeit etwa 20 Meter über dem Grund sollte am jeweiligen Standort einer solchen Anlage durchschnittlich mindestens 16 Stundenkilometer betragen. Das ist nur selten der Fall. Dazu sollte in einem ersten Schritt eine Windkarte zu Rate gezogen werden.
  • Die Anlage muss gesetzlich erlaubt sein: In Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten sind Kleinwindanlagen beispielsweise nicht erlaubt. Kleinwindanlagen in Siedlungsgebieten unterliegen zwar einem erleichterten Bewilligungsverfahren, sie müssen aber ins Ortsbild passen. Deshalb ist am besten die jeweilige Gemeinde zu kontaktieren, um Informationen über die Vorschriften in Bezug auf das Ortsbild zu erhalten.
  • Die gewünschte Positionierung muss dafür geeignet sein: Die kleinen Windenergieanlagen müssen zwar von möglichen Hindernissen weit genug entfernt sein, damit sie gut vom Wind angeströmt werden können. Doch weit weg von der bestehenden Infrastruktur sollten sie auch nicht stehen.
  • Es sollte keine sinnvollere Alternative möglich sein: Die Realisierung von Energieeffizienzmassnahmen und Photovoltaikanlagen ist oftmals einfacher. Auf lange Sicht sind diese zudem meist ökologischer und wirtschaftlicher.

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